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Bürgeranwalt

Info, Recht + Kriminalität • 12.09.2026 • 17:55 - 18:57
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Originaltitel
Bürgeranwalt
Produktionsland
A
Produktionsdatum
2026
Info, Recht + Kriminalität
Medizinische Intensivpflege: Betreuung zu Hause nicht gesichert Zwei Fälle zeigen, wie schwierig die Versorgung von Menschen sein kann, die auf invasive Beatmung und qualifizierte Pflege rund um die Uhr angewiesen sind. Der 52-jährige Dragan V. lebt mit einer aggressiv verlaufenden Form von ALS. Nach einem Aufenthalt in einer Pflegeeinrichtung konnte er auf eigenen Wunsch nach Hause zurückkehren. Die Finanzierung seiner Intensivpflege ist jedoch weiter offen: In Niederösterreich ist dafür unter anderem Pflegegeldstufe 7 Voraussetzung, Herr V. hat bislang Stufe 6. Auch die ehemalige Biologielehrerin Herta K. lebt mit ALS und invasiver Beatmung. Sie bezahlt die Betreuung zu Hause nach eigenen Angaben aus Pension und Ersparnissen. Eine dauerhafte Kostenübernahme durch die BVAEB wurde bisher nicht bewilligt. Volksanwalt Bernhard Achitz möchte die beiden Fälle öffentlich diskutieren. Sie zeigen, wie unterschiedliche Zuständigkeiten von Pflegegeld, Sozialversicherung und Ländern eine sichere und selbstbestimmte Betreuung zu Hause erschweren können. Das Medikamenten-Versprechen Seit dem 1. Jänner sind in Österreich Erleichterungen in Kraft getreten für die Anrechnung von Medikamenten für die Rezeptgebührenbefreiung. Erstmals sollen alle verschriebenen Medikamente für den Kostendeckel von zwei Prozent des Jahreseinkommens angerechnet werden. Das soll vor allem für kranke Menschen mit kleinen Einkommen eine spürbare Entlastung bringen. Doch in der Praxis funktioniert das leider nicht, kritisieren immer mehr Betroffene, die sich bei der Bürger-Anwalt-Redaktion und der Volksanwaltschaft gemeldet haben. Sie warten nun schon seit Monaten vergeblich darauf, dass die Schnittstelle zwischen Apotheken und den Krankenkassen funktioniert, um ihre Gutschrift zu bekommen. Mittlerweile werden sie sogar auf das nächste Jahr vertröstet. Wir diskutieren mit Verantwortlichen, wie es zu der - für die Betroffenen - teuren Panne kommen konnte. Aus für E-Mopeds? Am 1. Oktober 2026 tritt eine Novelle der Straßenverkehrsordnung in Kraft. Elektrische Zweiräder mit Sitz und einer Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h gelten dann nicht mehr wie bisher als Fahrräder, sondern als Kraftfahrzeuge. Sie müssen künftig als Kfz zugelassen werden - doch für die Mehrheit dieser Fahrzeuge ist das tatsächlich gar nicht möglich. Bei der Gesetzesänderung handle sich um ein Verbot durch die Hintertüre, das auch viele ältere Menschen betrifft, warnt etwa der ÖAMTC. Für die umstrittenen Elektroscooter ohne Sitz ändert sich hingegen wenig. Trifft das Gesetz die Falschen? Im Bürgeranwalt-Studio diskutieren ÖAMTC-Jurist Matthias Wolf und Armin Kaltenegger vom Kuratorium für Verkehrssicherheit, ob die Gesetzesänderung überschießend und nicht zielführend ist.